Wenn du eine Immobilie besitzt, ist eine Wohngebäudeversicherung unverzichtbar. Sie schützt dich vor den finanziellen Folgen von Sachschäden, wie beispielsweise Brand, Ruß, Leitungswasser, Überspannung, Hagel, Sturm, Explosionen und Implosionen. Sie deckt auch Schäden durch Blitzschlag ab und bietet umfassenden Schutz für dein Eigentum und fest eingebaute Gegenstände.
Die Elementarschadenversicherung ist besonders wichtig, um dein Zuhause vor Naturereignissen wie Überschwemmungen, Schneedruck, Vulkanausbrüchen, Erdbeben, Lawinen oder Erdrutschen zu schützen. Je nach Region, in der du lebst, kannst du dich umfassend absichern und dein Eigentum schützen.
Sowohl Mieter als auch Eigenheimbesitzer sollten unbedingt eine Hausratversicherung haben. Sie deckt bewegliche Gegenstände wie Elektrogeräte, Kleidung und Möbel bei Schäden durch Feuer, Einbruch, Wasser oder Überspannung ab. Mit einer Hausratversicherung kannst du sicher sein, dass die entstandenen Kosten übernommen werden. Plattformen wie Tarifcheck helfen dir dabei, die passende Versicherung zu finden und zu vergleichen.
Es ist ratsam, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, um bei eventuellen Rechtsstreitigkeiten, auch mit dem Vermieter, finanziell abgesichert zu sein. Sie übernimmt die Kosten für Mediation, außergerichtliche Streitbeilegung, Anwalts- und Gerichtskosten sowie für Sachverständige, die vom Gericht hinzugezogen werden. Damit bist du auf der sicheren Seite.
Die private Haftpflichtversicherung ist ein absolutes Muss. Sie deckt Schäden ab, die durch dich oder deine Gäste verursacht werden, wie beispielsweise Stürze in der Wohnung oder Unfälle durch Glatteis. Sowohl Hauseigentümer als auch Mieter sollten unbedingt eine Haftpflichtversicherung haben.
Neu auf dem Markt sind die sogenannten Haus- und Wohnungsschutzbriefe, die Kosten für die Entfernung von Wespennestern, die Reinigung von Abflussrohren und sogar die Rechnung vom Schlüsseldienst übernehmen. Sie bieten zusätzliche Absicherung für unvorhergesehene Ereignisse.
Manche Hauseigentümer sind der Ansicht, dass sie ihre Mieter dazu verpflichten können, bestimmte Versicherungen abzuschließen, wie beispielsweise eine Haftpflichtversicherung. Tatsächlich ist in vielen Mietverträgen eine entsprechende Klausel enthalten. Diese ist jedoch nichtig, da kein Immobilienbesitzer das Recht hat, die Mieter seiner Räumlichkeiten zu verpflichten. Es ist lediglich möglich, eine Empfehlung auszusprechen, bestimmte Versicherungen abzuschließen.
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